Finanzielle Förderung der Famulatur in strukturschwachen Regionen in Niedersachsen durch die
KZVN und die ZKN
In diesem Jahr fördern die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) und die
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) erstmals gemeinsam die zahnmedizinische Famulatur. Die
Famulatur wird mit 200,00 Euro pro Woche (insgesamt 800,00 Euro für eine vierwöchige, ganztägige
Famulatur) gefördert, wenn diese in einer Praxis in einer Region in Niedersachsen mit einem
Versorgungsgrad von unter 75 Prozent absolviert wird. Eine Liste der förderungsfähigen Regionen und
weitere Informationen zur Förderung sowie den Antrag auf Förderung finden Sie auf den Websites der
KZVN und der ZKN.
Wie erhalte ich die Förderung?
Um die Förderung erhalten zu können, füllen Sie bitte den Antrag auf Förderung vollständig aus und
senden diesen gemeinsam mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung vor dem Beginn der
Famulatur an die KZVN. Die Förderung ist in diesem Jahr auf insgesamt 50 Famulierende begrenzt.
Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Anschluss an die absolvierte Famulatur. Hierzu senden Sie
bitte im Anschluss an Ihre Famulatur das von der Praxisinhaberin bzw. dem Praxisinhaber
unterschriebene Zeugnis der Famulatur ebenfalls an die KZVN.
Wie finde ich eine Famulaturpraxis?
Unabhängig von der finanziellen Förderung der Famulatur können Sie auf der Plattform „dentoffert“
der Zahnärzte Kammer Nordrhein und der Zahnärztekammer Niedersachsen Informationen zu Praxen
finden, die eine Famulatur anbieten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht ausschließlich um
Praxen in förderungsfähigen Regionen handelt.
Ansprechpartner
Bei Fragen rundum das Thema finanzielle Förderung der Famulatur wenden Sie sich bitte an:
Magnus Herrmann
Referent für Versorgungsforschung und -förderung
Tel. 0511 8405 137
E-Mail: herrmann@kzvn.de